Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Beratungs-, Entwicklungs- und Betreuungsleistungen · Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen The AI Studio – by JK (Einzelunternehmen), vertreten durch Junkyung Kim, Moltkestraße 29, 23564 Lübeck (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über Beratungs-, Entwicklungs- und Betreuungsleistungen im Bereich interne Tools, Datenarchitektur und angewandte KI.
(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote, Leistungsbeschreibungen auf der Website und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Projektvertrags oder Beginn der Leistungserbringung mit Wissen des Auftraggebers zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang, Meilensteine, Liefergegenstände und Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Projektvertrag.
(2) Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können die Vergütung und Termine anpassen.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, schulden wir die Erbringung von Dienstleistungen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und können zusätzliche Kosten verursachen.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot (Festpreis, Tagessatz oder Stundensatz).
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Reisekosten und sonstige Auslagen werden nur erstattet, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
§ 6 Abnahme
(1) Liefergegenstände gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich rügt.
(2) Geringfügige Abweichungen, die den vertraglichen Zweck nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (Software, Dokumentation, Konzepte, Designs), die Gegenstand der Vergütung sind, gehen mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung in die ausschließlichen Nutzungsrechte des Auftraggebers über, soweit im Projektvertrag nicht anders geregelt.
(2) Vorbestehende Materialien, Tools, Frameworks und allgemeines Know-how des Auftragnehmers bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält die für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlichen einfachen Nutzungsrechte.
(3) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber als Referenz nennen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart oder geschäftlich unzumutbar.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO.
(2) Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten, schließen die Parteien auf Anforderung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 10 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Bei Dienstleistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 11 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Datenverluste haften wir nur insoweit, als diese durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Auftraggebers nicht wiederherstellbar gewesen wären.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern nicht eine laufende Betreuung vereinbart wurde.
(2) Laufende Betreuungsverträge können von beiden Parteien mit der im Vertrag vereinbarten Frist gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Lübeck.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
